Pilze sammeln

Art des Dienstes

Die Einzahlung erlaubt das Sammeln der Pilze an geraden Tagen zwischen 7 und 19 Uhr in der Gemeinde Jenesien.

An wen sich der Dienst wendet

An Personen über 14 Jahre ( Personen unter 14 Jahre nur in Begleitung eines Erwachsenen, der die Voraussetzungen erfüllt)

 

Was braucht es

Ansässige außerhalb der Wohnsitzgemeinde:

  •              Einzahlung der Sammelgebühr von 8,00 Euro pro Tag und Person zugunsten der Gemeinde Jenesien
  •              Gültiger Personalausweis

Ansässige innerhalb der Wohnsitzgemeinde und Grundbesitzer:

  •              Nur gültiger Personalausweis

 

Einzahlungsmöglichkeiten

  •              Mittels pagoPA Spontanzahlung unter dem Zahlungsportal  ePayment der Südtiroler Einzugsdienste
  •              Im Buchhaltungsbüro der Gemeinde Jenesien während der Öffnungszeiten

 

Bei Kontrollen

  •              Die nicht ansässigen Pilzesammler müssen im Besitz eines gültigen Ausweisdokuments und einer Zahlungsquittung sein.
  •              Die ansässigen Pilzesammler und die Grundbesitzer müssen nur den Personalausweis mitführen.

 

Kosten

  • Sammelgebühr für Pilze (pro Tag und pro Person) 8,00 Euro


Auflagen/Gesetzesbezug

Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz vom 19. Juni 1991, Nr. 18 i.g.F. (Link zum Gesetzestext) geregelt.

Wieviel Pilze dürfen höchstens gesammelt werden:

  •               Außerhalb der Wohnsitzgemeinde: 1 kg pro Tag und Person (über 14 Jahre) an geraden Tagen
  •               Innerhalb der Wohnsitzgemeinde: 2 kg pro Tag und Person an geraden Tagen.

Die Pilze dürfen an ihrem Wuchsort nicht beschädigt werden und müssen in steifen, offenen und gut durchlüfteten Behältern transportiert werden.

 

Kontakt

Gemeinde Jenesien – Buchhaltung

Telefonnummer: 0471 363599

Email: info@gemeinde.jenesien.bz.it

 

Nachweis

Landesgesetz vom 19. Juni 1991, Nr. 18 in geltender Fassung